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OLG München zur Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsklausel im Testament

Der Pflichtteilsberechtigte darf nicht in der Verfolgung und Durchsetzung seiner Pflichtteilsansprüche beschränkt werden.

Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser in seinem Testament eine Klausel aufgenommen, wonach ein etwaiger Streit über die Pflichtteilsansprüche nur in einem schiedsrichterlichen Verfahren geklärt werden dürfe. Das Oberlandesgericht München kam jedoch zu der Überzeugung, dass jede Regelung in einem Testament, die den Pflichtteilsberechtigten den Weg zu den nationalen Gerichten verwehrt, unzulässig sei. Eine solche Anordnung überschreite die Verfügungsfreiheit des Erblassers.
 
OLG München, Urteil OLG Muenchen 18 U 1202 17 vom 25.10.2017
Normen: ZPO § 1032, § 1066; BGB § 242, § 2303, § 2314 Abs. 1 S. 3, § 2333
[bns]
 
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