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Rechtsanwalt und Notar Kai Neuvians

Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt und Notar Neuvians bearbeitet in unserer Kanzlei alle notariellen Angelegenheiten sowie Mandate aus dem Erbrecht, dem Familienrecht.

Erbrechtliche Fälle im anwaltlichen und notariellen Bereich bilden einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. In allen notariellen Fragen berät Sie Notar Neuvians persönlich und umfassend. Als Rechtsanwalt nimmt er in allen erbrechtlichen Mandaten Ihre Interessen wahr.

Herr Neuvians war langjährig Vorstandsmitglied im Dortmunder Anwalts- und Notarverein. Er engagierte sich vielfältig im Bereich der Ausbildung, als Dozent in Referendararbeitsgemeinschaften und als Prüfer im zweiten Staatsexamen.

Als Prüfer bei dem notariellen Prüfungsamt der Bundesnotarkammer und Mitglied in notariellen Fachausschüssen setzt er sich engagiert für die Belange der Notare ein.

Notar Neuvians ist Vizepräsident der Westfälischen Notarkammer.

Erbrecht Familienrecht Notar

 

Notar

  • Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz und Wohnungseigentum
  • Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken)
  • Abgabe von Schuldanerkenntnissen mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
  • Gründung, Veränderung und Umwandlung von Kapitalgesellschaften
  • Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister
  • Entwurf und Beurkundungen von Testamenten und Erbverträgen
  • Beantragungen von Erbscheinen
  • Beglaubigungen von Erbausschlagungen
  • Adoptionen
  • Entwurf und Beurkundungen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beurkundungen von Unterhaltsvereinbarungen
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Bauträgermaßnahmen
  • Notarielle Mediation

Erbrecht

  • Testamentsgestaltung
  • Vertretung in Erbauseinandersetzungen
  • Unternehmensnachfolge

Familienrecht

  • Ehevertrag
  • Scheidung
 
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